WARTUNGSSERVICE BRANDSCHUTZKLAPPEN
✓ PREISWERTE WARTUNG UND INSTANDSETZUNG
✓ NACH DIN 31051, DIN EN 13306 & DIN EN 15650
✓ BERÜCKSICHTIGUNG DER HERSTELLERANFORDERUNGEN
Wartung von Brandschutzklappen
Als zugelassener Wartungsbetrieb prüfen unsere Servicetechniker Brandschutz- und Entrauchungsklappen zuverlässig gemäß den jeweils gültigen rechtlichen Vorschriften auf Zustand, Funktion und Leistungsfähigkeit. Die Wartung wird elektronisch erfasst und als übersichtliche Dokumentation an unsere Kunden übergeben.
Brandschutzklappen (BSK) sind automatische Absperrvorrichtungen für raumlufttechnische Anlagen (Lüftungsleitungen), die verhindern, dass Feuer und Rauch in angrenzende Brandabschnitte übertreten. In der Regel befinden sich Brandschutzklappen in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken der Lüftungsanlage. Im Normalbetrieb sind die Klappen geöffnet, sodass das Klappenblatt in Strömungsrichtung steht. Im Brandfall aktiviert die jeweilige Auslösevorrichtung das Schließen des Klappenblattes, um die Weiterleitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Unreine und feuchte Luft in den Lüftungsleitungen kann die Funktionssicherheit der Brandschutzklappen erheblich beeinträchtigen. Ein Versagen der Brandschutzklappen im Brandfall kann fatale Folgen haben, einschließlich Verlust von Menschenleben und erheblichem Sachschaden. Daher ist die Wartung und Instandhaltung von Brandschutzklappen von wesentlicher Bedeutung und darf keinesfalls vernachlässigt werden.
Die Instandhaltung ist gemäß DIN 31051 und DIN EN 13306 definiert und umfasst die Begriffe Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Wartung bedeutet die Erhaltung des Soll-Zustands durch Überprüfungen, einschließlich Schmieren und Justieren der Antriebsmechanik sowie funktionserhaltende Reinigung arbeiten zur Wiederherstellung des Soll-Zustands. Der Umfang der Wartung von Brandschutzklappen wird gemäß den Anforderungen der DIN EN 15650 vom jeweiligen Hersteller beschrieben. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und Herstellervorgaben prüfen und warten wir Ihre Brandschutzklappen zuverlässig und zu preiswerten Konditionen.
Umfang unserer fachgerechten Wartung
Brandschutzklappen sind in verschiedenen Ausführungsvarianten erhältlich, sodass der Arbeitsaufwand für eine Überprüfung und Wartung je nach Modell im Detail variieren kann. In der Regel müssen nach einer Funktionsprüfung das Antriebsgestänge und die Antriebstechnik gereinigt und geschmiert werden. Eventuell festgestellte Mängel, die über diesen Wartungsaufwand hinausgehen, werden in einem Wartungsprotokoll dokumentiert. Unsere Servicetechniker überprüfen Ihre Brandschutzklappen gewissenhaft unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und Herstelleranforderungen. Für eine zukunftssichere Dokumentation erfolgt die Erfassung und Übersendung der Wartungsprotokolle elektronisch. Wir erinnern Sie an die fälligen Termine und unterbreiten Ihnen bei größeren Defekten ein entsprechendes Reparaturangebot.
- Typ und Kennzeichnung der Brandschutzklappe kontrollieren.
- Brandschutzklappe auf mechanische Schäden überprüfen.
- Brandschutzklappe auf korrosive Schäden überprüfen.
- Verkabelung des Stellglieds auf Schäden überprüfen (sofern erforderlich).
- Verkabelung des Endschalters auf Schäden überprüfen (sofern erforderlich).
- Brandschutzklappe auf Sauberkeit überprüfen und reinigen (sofern erforderlich).
- Zustand der Lamellen und Dichtungen überprüfen.
- Antriebsgestänge schmieren.
- Sicherheitsschließbetrieb der Brandschutzklappe überprüfen.
- Überprüfen, ob sich die Klappe in die „offen“ und „geschlossen“ Stellung bewegt.
- Betrieb der Endschalter für „offen“ und „geschlossen“ überprüfen.
- Überprüfen, ob die Brandschutzklappe in ihrer normalen Arbeitsstellung versetzt ist.
Gesetzliche Grundlagen
Musterbauordnung (MBO)
§ 3 – Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Musterbauordnung (MBO)
§ 14 – Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel
unverzüglich beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden
ist, nicht sofort beseitigt werden, hat er dafür zu sorgen, dass die gefährdeten Beschäftigten ihre Tätigkeit
unverzüglich einstellen.
Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und
Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen
instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOB / Teil B § 13, Absatz 4
Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 4 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen 1 Jahr.
Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Nummer 1 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Wartungsintervalle
Die Überprüfung von Brandschutzklappen hat unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach den Anforderungen der DIN 13306 in Verbindung mit der DIN 31051 in einem halbjährlichen Abstand zu erfolgen. Ergeben zwei im Abstand von 6 Monaten aufeinander folgende Prüfungen keine Funktionsmängel, so kann die Inspektion und Wartung dieser Klappen ausnahmsweise in einem jährlichem Abstand erfolgen.
E-Mail: b.oezkan@bsw-airclean.de
E-Mail: bsw.airclean@gmail.com
BSW Airclean
Schmiedgasse 6 – 71717 Beilstein